Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage von Foodwatch gegen den „Immun Smoothie“ von dm zurückgewiesen. Damit bleibt die Position von dm unbestritten und der Fall könnte ein Grundsatzurteil zum Begriff „immun“ herbeiführen, was die rechtliche Bewertung von gesundheitsbezogenen Produktbezeichnungen beeinflussen könnte.
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Source / References: Lebensmittel Zeitung